Leistungen rund um die WEG-Verwaltung
× Erstellung eines Wirtschaftsplans je Wirtschaftsjahr.
× Der Verwalter erstellt eine jährliche Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Abrechnungszeitraum als Gesamtabrechnung.
× Der Verwalter beruft einmal jährlich eine ordentliche Eigentümerversammlung ein. × Sofern die Versammlung nichts anderes beschließt führt der Verwalter den Vorsitz der Versammlung. × Der Verwalter protokolliert die Beschlüsse und übersendet jedem Eigentümer eine Protokollabschrift.
× Der Verwalter sorgt für die Einhaltung der Haus-/Nutzungsordnung und darf dafür ggf. geeignete und erforderliche
Hilfskräfte einsetzen.
× Der Verwalter betreut und überwacht sämtliche Leistungen und Verträge aller Vertragspartner der WEG.
× Der Verwalter schließt nach Maßgabe der Beschlüsse, der Gemeinschaftsordnung, des Verwaltervertrages und der Gesetze die notwendigen Verträge ab, insbesondere überprüft er die Versicherungen für die WEG und überprüft die Versicherungssumme, um Unterdeckung auszuschließen.
× Der Verwalter legt die Gelder der WEG auf Giro- und Tagesgeldkonten bei der Deutschen Bank oder Sparkasse getrennt von dessen eigenen und von anderen Gemeinschaften an.
× Der Verwalter führt die Konten unter dem Namen der WEG.
× Der Verwalter führt die rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen durch.
× Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, nimmt der Verwalter eine technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Wohnanlage. Soweit notwendig zieht der Verwalter Sonderfachleute auf Kosten der Gemeinschaft bei.
× Der Verwalter trifft Empfehlungen bei der Auswahl technischer Lösungen und wirkt bei den Preisverhandlungen und der Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum mit.
× Der Verwalter klärt Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum.
× Bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum übernimmt er die Schadensmeldung an die Versicherung.
× Der Verwalter leitet die im Rahmen ordnungsgemäßer Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums erforderlichen Maßnahmen ein. Er holt ggf. 2-3 Kostenvoranschläge ein und stimmt sich ggf. mit dem Beirat ab.
× Bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum übernimmt er die Schadensmeldung an die Versicherung.
× Der Verwalter holt 2-3 Kostenvoranschläge für die Instandhaltungsmaßnahme bei Fremdfirmen ein.
× Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und Technischen Überwachungen. Terminvereinbarung und Abrechnung mit den Beteiligten.
× Der Verwalter führt den Telefon- und Schriftverkehr mit den Eigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten,
für gemeinschaftliche Belange, soweit dieser im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurde.
Besonderer Service unsere WEG-Verwaltung:
× dringenden Fällen (Rohrbruch-, Brand- oder Sturmschäden) vergibt er Aufträge im Namen und für Rechnung der WEG.
× Instandsetzungsüberwachung und Meldung von Folgeschäden, sofern diese versichert sind.
× für besondere von der Eigentümergemeinschaft beschlossene Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen,
die nicht zu den üblichen Reparaturen und Instandhaltungen gehören und somit den normalen Verwaltungsauftrag übersteigen, wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 3 % der Auftragssumme netto fällig.
× Teilnahme an Beiratssitzungen, bei welchen es sich um die zweite oder weitere Sitzungen im Jahr handelt und die auf Wunsch der Eigentümer oder des Beirats unter Hinzuziehung der Verwaltung, berechnen wir eine Aufwandspauschale in Höhe von EUR 200,- netto plus MwSt.pro zusätzliche Sitzung
× Bei Verstößen gegen die Haus-/Nutzungsordnung mahnt der Verwalter den Eigentümer an.
Bleiben Abmahnungen erfolglos dürfen gerichtliche Vorgehen nur nach einer Genehmigung durch einen Beschluss in der Eigentümerversammlung erfolgen. ( 6,00 € pro Mahnung zzgl. ggf. anfallende Gebühren/Gerichtskosten)
× für die Vervielfältigung und Versendung von Schriftstücken aufgrund gerichtlicher Anweisung erhält die Verwaltung die entstehenden Selbstkosten von der Gemeinschaft erstattet.